Oberfinanzdirektion Karlsruhe

Land stellt die Betriebsprüfung neu auf

Zum 1. Januar 2024 steht eine Neuorganisation der baden-württembergischen Betriebsprüfungsdienste an. Grund dafür ist, dass sich die Betriebsgrößenklassen bundesweit zu diesem Stichtag ändern. Das Land verfolgt dabei auch das Ziel, die Betriebsprüfung zu stärken.

In Baden-Württemberg sind rund eine Million Unternehmen je nach ihrem Umsatz und Gewinn in verschiedene Betriebsgrößenklassen eingestuft: groß, mittel und klein. Damit hängt zusammen, wie häufig sie geprüft werden.

Die Zuständigkeit der Betriebsprüfungsstellen richtet sich nach den Merkmalen der Betriebsgrößenklassen. Bisher sind in Baden-Württemberg bei 62 von 65 Finanzämtern sogenannte "Amtsbetriebsprüfungsstellen" eingerichtet. Diese sind für die Prüfung von kleineren Betrieben des eigenen Finanzamtsbezirks zuständig. An insgesamt 30 Finanzämtern ist eine sogenannte "Betriebsprüfungshauptstelle" eingerichtet. Hier werden mittlere und größere Betriebe geprüft, die nicht in die Zuständigkeit der Amtsbetriebsprüfungsstellen fallen. 

Die Änderung der Größenmerkmale hat nun Auswirkungen auf die bisherige Prüfzuständigkeit. Denn viele Betriebe rutschen wegen der Neuerungen in eine andere Größenklasse. Folglich müssten Betriebe, die bislang überregional von der Betriebsprüfungshauptstelle geprüft worden sind, ab dem 1. Januar 2024 von den Amtsbetriebsprüfungsstellen bei den Finanzämtern geprüft werden. 

Um dies zu vermeiden und die Betriebsprüfung schlagkräftiger aufzustellen, hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe in Abstimmung mit dem Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg ein Konzept zur Neuausrichtung der Betriebsprüfungsorganisation entwickelt. Die Amtsbetriebsprüfungsstellen werden ab dem Jahr 2024 in die nächst gelegene Betriebsprüfungshauptstelle integriert. Das ermöglicht eine weitere Spezialisierung der Prüferinnen und Prüfer und erhöht somit die Effektivität der Prüfungen.

Die Prüferinnen und Prüfer können alle an ihrem bisherigen Dienstort bleiben. Auf die Anzahl der Beschäftigten im Prüfungsdienst hat die Neuorganisation ebenfalls keine Auswirkungen.

Alle betroffenen Bereiche sind bei der Neuorganisation im Rahmen einer Arbeitsgruppe eingebunden.

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