Aktuelle Mitteilungen & Pressemitteilungen

    • Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Warnung vor Betrugsversuchen mit angeblichen ELSTER-Mails

    • Online-Kriminelle versuchen aktuell mit gefälschten ELSTER-E-Mails und einer gefälschten Online-Plattform Daten zu erbeuten.
    • Die CSBW und das SITiF BW warnen: Öffnen Sie diese E-Mails nicht und klicken Sie keinesfalls auf Links auf der Betrugs-Seite.
    • Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Neuorganisation der Betriebsprüfung in Baden-Württemberg ab dem 1. Januar 2024

    Zum 1. Januar 2024 steht eine Neuorganisation der Betriebsprüfung in den baden-württembergischen Finanzämtern an. Grund dafür ist, dass sich die Betriebsgrößenklassen bundesweit zu diesem Stichtag ändern. Dies bedeutet, dass viele Betriebe in eine andere Größenklasse eingeordnet werden. Des Weiteren wurden Ende 2022 einige Gesetzesänderungen beschlossen mit dem Ziel, Außenprüfungen zeitnäher und schneller durchzuführen. 
    • ELSTER

    Betrugs-E-Mails im Namen von ELSTER

    Aktuell versuchen Betrüger per E-Mail an Informationen von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen. Sie versenden E-Mails mit Titeln wie "Aktualisieren Sie bitte Ihre Unternehmensdaten" im Namen von ELSTER. Es wird behauptet, dass ohne Aktualisierung der Unternehmensdaten Strafen durch das Finanzamt drohen. 
    Wir warnen ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren bzw. die Links in der E-Mail zu öffnen. Weitere Informationen zu Betrugs-E-Mails erhalten Sie auf der ELSTER-Seite Sicherheit.
    • Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Finanzminister Dr. Danyal Bayaz führt Dr. Bernd Kraft in das Amt des Oberfinanzpräsidenten ein

    Finanzminister Dr. Danyal Bayaz hat am Mittwoch, den 05. Juli 2023, Dr. Bernd Kraft offiziell in sein neues Amt als Oberfinanzpräsident eingeführt. Er folgt damit auf Hans-Joachim Stephan, der seit Februar 2020 die Oberfinanzdirektion Karlsruhe leitete und nach über 38 Jahren im Dienst des Landes Baden-Württemberg in den Ruhestand verabschiedet wurde.

    Das Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) der Oberfinanzdirektion Karlsruhe erhielt mit Christiane Gießer ebenfalls eine neue Leitung. Matthias Eder, der seit Juli 2006 das LZfD als Finanzpräsident leitete, wurde ebenfalls in den Ruhestand verabschiedet.
    • Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023

    Ab 1. Januar 2023 ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 0 Prozent für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern. Weiter erfordert die Anwendung des Nullsteuersatzes, dass die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird (§ 12 Absatz 3 Satz 1 Umsatzsteuergesetz - UStG). Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird.
    • Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Einsprüche gegen Bescheide im Rahmen der Grundsteuerreform

    Finanzämter versenden keine Eingangsbestätigung
    • Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg

    Neue Leitung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe ab Juli 2023

    Dr. Bernd Kraft wird neuer Präsident der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD). Der Jurist folgt auf Hans-Joachim Stephan, der im Juni in den Ruhestand geht.
    • Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Neue App MeinELSTER+ macht die Einkommensteuererklärung einfacher

    Die Finanzämter bieten einen neuen Service rund um die elektronische Steuererklärung an. Die App MeinELSTER+ hilft dabei, Quittungen und Belege zur Steuererklärung während des Jahres zu sammeln und bereits den entsprechenden Feldern in der Einkommensteuererklärung zuzuordnen. So wird die eigentliche Erstellung der Steuererklärung ein Stück einfacher.
    • Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner

    Wichtiger Hinweis zur Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner in der Einkommensteuererklärung 2022.
    • Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind (aktualisierte Fassung vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022)

    Das zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte "Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind" erleichtert die Steuerklassenwahl und gibt weitere Hinweise (u.a. zum Faktorverfahren). Die Zahlenwerte in diesem Merkblatt wurden auf Basis des geänderten Programmablaufplans für die maschinelle Lohnsteuerberechnung 2023 vom 13.02.2023 ermittelt.
    • Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Warnung vor betrügerischen Anrufen und falschen Grundsteuer-Kontrolleuren!

    • Ministerium für Finanzen

    Grundsteuerfrist beendet − Kulanzzeit schließt sich an

    Die offizielle Frist für die Grundsteuer B ist gestern zu Ende gegangen. Bis dahin sind in Baden-Württemberg 68 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern abgegeben worden. Insgesamt rund 94 Prozent digital. Eine Abgabe ist auch nach dem Fristende noch möglich. Elster steht selbstverständlich weiterhin zur Verfügung. Wer seine Erklärung noch nicht abgegeben hat, kann das also noch nachholen.
    • Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2023 elektronisch möglich

    Auch in diesem Jahr können Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Oktober ihren Lohnsteuer-Freibetrag für das kommende Jahr beantragen. Dabei handelt es sich um den sogenannten „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“.
    • Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    „Unbürokratische Hilfe“ für Geflüchtete aus der Ukraine durch die Zurverfügungstellung des Unterkunftsgebäudes des Bildungszentrums der Oberfinanzdirektion Karlsruhe in Freiburg

    Seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sind Millionen Menschen auf der Flucht und Opfer des Ukraine-Kriegs. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe möchte selbst einen solidarischen Beitrag zur Unterstützung der in Not geratenen Menschen leisten und stellt der Stadt Freiburg temporär ein Unterkunftsgebäude des Wohnheims seines Bildungszentrums (BIZ) für Unterkünfte für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung.
    • Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    einfachELSTER – die Einkommensteuererklärung für Personen mit Renten oder Pensionseinkünften

    Ab April 2022 bieten die Finanzämter mit einfachELSTER einen neuen Service rund um die elektronische Steuererklärung an, der sich speziell an Personen mit Renten oder Pensionseinkünften richtet, die verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen.
    • MINSTERIUM FÜR FINANZEN

    Anonymes Hinweisgeberportal freigeschaltet

    Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: „Wir können Steuerbetrug künftig noch besser verfolgen"
    • Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Informationen zum Thema Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung

    Für die Aufbewahrung digitaler Unterlagen gelten die Vorschriften der Abgabenordnung (AO; insbesondere §§ 145 bis 147 AO in der Fassung vom 29.12.2016).
    • Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Kurzarbeitergeld und Pflicht zur Einkommensteuererklärung

    Im letzten Jahr haben viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld erhalten. Der Bezug von Kurzarbeitergeld kann zur Pflicht der Abgabe einer Einkommensteuererklärung führen.
    • Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden veröffentlicht

    Das Bundesministerium der Finanzen hat ein BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden veröffentlicht. Das BMF-Schreiben erläutert Einzelfragen zur Anwendung der Regelung über die Steuerermäßigung nach § 35c EStG und der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden.
    Bürgerinnen und Bürger erhalten damit für viele praktische Fragen eine Auslegungshilfe.

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